Datenschutzerklärung
Datenkontrolleur
Sören Hammer
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Zweck der Datenerhebung
Bereitstellung und Optimierung der Website, Gewährleistung der technischen Sicherheit und Stabilität, Analyse des Nutzerverhaltens zur Verbesserung des Angebots, Bearbeitung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern, Reichweitenmessung und Marketingzwecke sowie Darstellung und Interaktion mit Social‑Media‑Inhalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DJ Hammer Eventtechnik Service
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
DJ Hammer Eventtechnik Service, vertreten durch Sören Hammer, Wiesenstraße 3, 57250 Netphen (nachfolgend „Dienstleister")
und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Veranstalter").
(2) Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen des Dienstleisters, insbesondere DJ‑Leistungen sowie technische, organisatorische, marketingbezogene oder grafische Leistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Individuelle Abreden bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sowie dem Vertrag als Anlage beigefügt werden.
§2 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung (Gage) ergibt sich aus dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag. Die vereinbarte Vergütung ist verbindlich und nicht nachträglich rabatt- oder abzugsfähig.
(2) Die DJ‑Gage umfasst – sofern nicht anders vereinbart – alle Kosten für An- und Abfahrt, Auf- und Abbau des vereinbarten Ton- und Lichtequipments. Bei Anfahrtswegen von mehr als 250 km umfasst die Vergütung zusätzlich eine Übernachtung.
(3) Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Es werden folgende Zahlungsarten akzeptiert:
- Barzahlung unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung oder
- bargeldlose Überweisung auf das im Vertrag angegebene Konto.
(4) Unbare Zahlungen müssen spätestens vor Veranstaltungsbeginn durch einen bankbestätigten Überweisungsnachweis glaubhaft belegt werden.
(5) Die Vergütung ist bei DJ‑Leistungen mit dem Ende der Veranstaltung fällig. Bei organisatorischen, grafischen oder sonstigen Dienstleistungen gilt das auf der Rechnung angegebene Fälligkeitsdatum.
(6) Gerät der Veranstalter in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 ff. BGB.
(7) Der Dienstleister wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG an. Es wird keine Umsatzsteuer erhoben oder ausgewiesen.
§3 Vertragsrücktritt / Stornierung
(1) Der Veranstalter kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
(2) Im Falle eines Rücktritts gelten folgende pauschale Entschädigungen:
- Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch 50,00 €
- Rücktritt ab 29 Tage bis Veranstaltungsbeginn: Ersatz der nachweislich entstandenen Aufwendungen zzgl. einer Stornopauschale von 50,00 €
(3) Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstleister kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Bei Rücktritt aus wichtigem Grund kann der Dienstleister nach billigem Ermessen von den vorgenannten Regelungen abweichen.
(5) Erscheint der Dienstleister aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht zur Veranstaltung, ist die Haftung auf maximal 50 % der vereinbarten Vergütung begrenzt.
(6) Eine Haftung entfällt insbesondere bei höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, Tod, Diebstahl oder nicht reparablem technischem Totalausfall.
(7) Stellt der Dienstleister gleichwertiges technisches Equipment und einen fachlich geeigneten Ersatz-DJ zu identischen Konditionen, gilt die Leistung als erbracht. In diesem Fall reduziert sich die vereinbarte Vergütung um 15 %.
§4 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet unbegrenzt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Personen- und Sachschäden, die durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, haftet der Veranstalter.
(4) Für Schäden an der vom Dienstleister eingesetzten Technik, die durch Dritte oder Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter bis zur Höhe des aktuellen Marktwertes.
(5) Der Abschluss einer entsprechenden Veranstalter‑Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
§5 GEMA
(1) Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie die Entrichtung etwaiger Gebühren obliegt ausschließlich dem Veranstalter.
(2) Der Dienstleister versichert, dass die eingesetzten digitalen Musikmedien ordnungsgemäß lizenziert sind.
(3) Private, geschlossene Veranstaltungen sind regelmäßig nicht GEMA‑pflichtig; eine verbindliche Prüfung obliegt jedoch dem Veranstalter.
§6 Durchführung der Veranstaltung
(1) Der Dienstleister unterliegt in der Programmgestaltung keiner Weisungsbefugnis des Veranstalters, es sei denn, es wurden ausdrücklich Sondervereinbarungen getroffen.
(2) Umfangreiche Moderationen oder besondere Programmpunkte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Der Veranstalter stellt kostenfrei:
- eine ausreichende Stromversorgung (mind. 230V / 16A),
- ggf. Regenschutz für die Technik,
- alkoholfreie Getränke,
- einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes für Be‑ und Entladung.
§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Siegen.
(2) Gerichtsstand ist – sofern beide Vertragsparteien Kaufleute oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind – Siegen.
(3) Vor Anrufung eines Gerichts soll eine außergerichtliche Mediation angestrebt werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
